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Verantwortlich für den Inhalt des Online-Angebots und Anbieter der Dienste:

Sinnvest GmbH
Schorndorfer Str. 42
71368 Ludwigsburg
Tel: 0176 / 44544957
E-Mail: info@sinnvest.de


Vorstand/Geschäftsführer: Steve Kühnel, Michael Vollmann
Registergericht: Stuttgart
HRB-Nr. 782839
Ust.-Id.Nr.: DE349422878


Verantwortlicher i.S.d.§ 18 Abs. 2 MstV:

Michael Vollmann, Harteneckstr. 49, 71640 Ludwigsburg


Zentrales Versicherungsvermittlerregister
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin

Telefon: 0180 500585-0 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)

Registerabruf: www.vermittlerregister.info

Der Makler ist unter folgender Registrierungsnummer gem. §34 d GewO eingetragen: D-8459-0COEI-09


Aufsichtsbehörden:
Die Handelskammer Region Stuttgart ist die zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit der Sinnvest GmbH als Versicherungsmakler sowie als Finanzanlagenvermittler.
Die Adresse lautet:
IHK Region Stuttgart
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart

Internet: www.stuttgart.ihk24.de
Telefon: 0711 / 2005 - 0
Telefax: 0711 / 2005 - 1354
E-Mail: info@stuttgart.ihk.de


Die zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit gemäß § 34c GewO* ist:

IHK Region Stuttgart
Jägerstr. 30
70174 Stuttgart

Internet: www.stuttgart.ihk24.de
Telefon: 0711 / 2005 - 0
Telefax: 0711 / 2005 - 1354
E-Mail: info@stuttgart.ihk.de


Die Erlaubnis umfasst die Tätigkeiten nach:

  • § 34c Gewerbeordnung (GewO)
  • § 34 c Abs. 1 Nr. 1 – Gewerbsmäßige Vermittlung oder Erbringung des Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume,
  • § 34 c Abs. 1 Nr. 2 – Gewerbsmäßige Vermittlung oder Erbringung des Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen,
  • § 34d Abs. 1 GewO
  • § 34i Abs. 1 GewO

Sonstige berufsrechtliche Regelungen des Versicherungsvermittlers:

  • § 59 – 68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
  • Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.


Anschriften von Schlichtungsstellen

  • Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de
  • Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Ombudsleute, Postfach 13 08, 53003 Bonn, www.bafin.de
  • Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI, Unter den Linden 42, 10117 Berlin,www.ombudsstelle-investmentfonds.de
  • Ombudsstelle Geschlossene Fonds, Invalidenstr. 35, 10115 Berlin, www.ombudsstelle-gfonds.de
  • Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS), Talstrasse 20, CH-8001 Zürich, Schweiz, Telefon: +41-44 552 08 00, E-Mail: info@finos.ch

Als Datenschutzbeauftragter im Sinne des § 4f Datenschutzgesetz ist Steve Kühnel (Tel: +49/176 445 449 47, E-Mail: geschaeftsleitung@sinnvest.de) bestellt.



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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. (Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung (Art. 4 Abs. 5 Offenlegungsverordnung)

Bei der Versicherungsberatung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, sofern dies vom jeweiligen Kunden gewünscht wird. Vor Beginn einer Beratung wird jeder Kunde über die Möglichkeiten nachhaltiger Versicherungsanlageprodukte aufgeklärt und zur Angabe seiner Nachhaltigkeitspräferenzen aufgefordert. Bestimmt er, dass in ein Versicherungsanlageprodukt investiert werden soll, bei dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden, und bestimmt er qualitative oder quantitative Elemente zum Nachweis dieser Berücksichtigung, so werden seine Angaben mit den Informationen der Anbieter, die diese gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 veröffentlichen, abgeglichen. Diese Informationen beinhalten auch die Angabe, ob der Anbieter die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Es werden dem Kunden nur Produkte empfohlen, die seinen Angaben entsprechen. Entsprechen keine Produkte seinen Angaben, so wird er hierauf hingewiesen. Es steht dem Kunden dann frei, seine Angaben zu überdenken und anzupassen, oder von einer Investition abzusehen. Zum Abgleich der Informationen und der Beurteilung der Geeignetheit wird Vergleichssoftware verwendet, die von den Produktanbietern oder Dritten zur Verfügung gestellt wird.

Die bei der Beratung ausgesprochenen Empfehlungen können trotz des geschilderten Vorgehens nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben.


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